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AB VIP Limousines Vienna Mietw. GmbH

Tel.: (+43) 664 - 500 68 10

Alle Fahrzeuge haben eine Videoüberwachung.


Allgemeine Geschaeftsbedingungen: Vermietung von Mietwagen mit Chauffeur

§1 Geltungsbereich

a) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen, die Beförderung und sonstige Nebenleistungen.

b) Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn er von VIP schriftlich oder telefonisch
bestätigt wird.

c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

§2 Preise

a) Es gelten die am Tag der Buchung, jeweils gültigen Preise laut VIP-Preisliste.

b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit oder Leistung. Für die darüber hinausgehende Zeit werden die Preise der jeweils gültigen VIP- Preisliste berechnet.

§3 Vertragsstornierung

Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Stornierungen wenn sie von VIP schriftlich bestätigt werden.

a) Stornierungen bis einschließlich 90 Tage vor vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei.

b) Bei Stornierungen nach Ablauf der in a) bezeichneten Frist berechnet VIP
einen Anteil am Fahrtgrundpreis als Aufwendungsersatz.

25% des Mietpreises bei Stornierung bis zu 45 Tagen vor Mietbeginn,

50% des Mietpreises bei Stornierung bis zu 31 Tagen vor Mietbeginn ,

danach wird der volle Mietpreis als Stornogebühr verrechnet.

Bestellungen welche 31 Tage vor dem Termin gemacht werden können nicht mehr Storniert werden und ist der volle Mietpreis zu Bezahlen.


c) Nichtantritt der Fahrt berechnet VIP den vollen Fahrpreis.

d) Nicht in der Tarifliste enthaltene Sonderaufwendungen berechnet VIP unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen.

e) Für den Eingang der schriftlicher Stornierungen, zählt die Ankunft bei VIP .

f) Der Kunde ist berechtigt einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen.


§4 Rücktritt

VIP ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere die nach §5 bestimmte Anzahlung nicht leistet.


§5 Zahlungsbedingungen

a) Vor Antritt der Fahrt sind 100% des Fahrtgrundpreises zu zahlen.

b) Die Restzahlungen sind sofort nach Fahrt Ende zu entrichten.

c) Stammkunden zahlen mit Rechnung.

d) Im Falle des Zahlungsverzuges berechnet VIP den Kunden Zinsen i. H. v. 12 %



§6 Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die
Verzögerungen beruhen aus einem Verschulden von VIP oder dessen Chauffeur.


§7 Beförderung

a) Eine Beförderungspflicht besteht nicht.

b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

c) Handeln Fahrgäste den Weisungen von VIP oder des Chauffeurs zuwider,
oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des
Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist VIP oder der
Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen.
In diesem Fall berechnet VIP den vollen Fahrtpreis einschließlich des
Kilometerpreises und allen Neben- und Sonderleistungen.

d) Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Auch die Montage von Autoschmuck jeglicher Art, ist nur mit unserer Genehmigung möglich und gehen eventuelle Schäden zu Lasten des Mieters.

§8 Haftung des Kunden

a) Der Kunde haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen hervorgerufenen Schäden und Verschmutzungen.
b) Der Kunde haftet für Schäden, die auf oder in unserem Fahrzeug von dritten verursacht werden bis zur Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung. Im besonderem bei Gefährdeten Objekten, die auf Kundenwunsch angefahren werden.( Opernball, Konzerte.)



§9 Haftung von VIP

a) Für Schäden übernimmt VIP keine Haftung, es sei denn die Schäden sind auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von VIP bzw. dessen Chauffeur zurück-
zuführen.

b) Für jegliche Schäden durch Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen,
es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von VIP zurückzuführen.

c) Bei Sachschäden wird die Haftung von VIP auf 500 Euro für jede gefährdete Person begrenzt.

d) Für jegliche Schäden die durch dritte entstehen, wird von VIP keine Haftung übernommen. Z.b. Fahrzeugbereitstellung durch andere Firmen.


§10 Versicherungsschutz

Für die Fahrzeuge bestehen folgende Versicherungen nach den jeweils geltenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

a) Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme

b) Insassenunfallversicherung: 50.000,00 Euro bei Tod
100.000,00 Euro bei Invalidität

§11 Gerichtsstand

Als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Wien.

§12 Teilunwirksamkeit


Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.
In diesem Fall gelten diejenigen Vorschriften,
die dem Inhalt der Klausel am nächsten kommen.

Mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von uns schriftlich bestätigt werden.

Wien, 01-01-2011

© Nachdruck, Nachahmung und Vervielfältigung auch Auszugweise nicht gestattet. Allgemeine
Geschäftsbedingungen der VIP



Vielen Dank für Ihr Interesse!
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das VIP-Team.
Wir lassen mit uns reden.